Kat. A
20 Jahre: Kat. A unbeschränkt Mehr als 35 KW und mehr als 0,2 KW / Kg
Ab 1.1.2021 muss man 2 Jahre die Kat. A beschränkt fahren.
Vorgehensweise:
-Beim Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis Kat. A anfordern
-Lernfahrausweis gültig 4 Monate
-Wenn Grundkurs besucht ,dann ist der Lerfahrausweis noch weitere 12 Monate gültig
-Fahrstunden beim Fahrlehrer : Prüfungsvorbereitung / Kontrollfahrt
-Führerprüfung beim Strassenverkehrsamt
-Führerausweis Kat. A unbeschränkt
Ab 1.12.2005:
Führerausweis nur noch auf Probe (Siehe Zweiphasen-Ausb.)
Anfragen: Tel. 044 401 39 13